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Dienstvorschriften der FFW
Dienstvorschriften für Feuerwehren in Bayern
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Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.
Nummer | Inhalt | Stand |
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FwDV 1 | Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
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2006, ergänzt 2007 |
FwDV 2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
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2003 |
FwDV 3 | Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
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2008 |
Atemschutz
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2005 | |
Tauchen | 2004 | |
FwDV 10 | Die tragbaren Leitern | 1996 |
FwDV 100 | Führung und Leitung im Einsatz | 1999 |
Einheiten im ABC-Einsatz
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2003 | |
PDV/DV 800 | Fernmeldeeinsatz
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1986 |
PDV/DV 810 | Fernmeldebetriebsdienst
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